Gay-Pride-Parade in Istanbul verboten – news.ORF.at

Gay-Pride-Parade in Istanbul verboten – news.ORF.at
Publiziert am 24.06    https://orf.at/stories/2396709/2396712/
Drittes Jahr in Folge

Mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken hat die Istanbuler Stadtverwaltung die für Sonntag geplante Gay-Pride-Parade verboten. Die Behörde teilte am Samstag mit, die Demonstration für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) könne nicht stattfinden, da sie die Sicherheit von Bürgern und Touristen sowie die öffentliche Ordnung gefährde.
In den sozialen Netzwerken habe es zudem „sehr ernstzunehmende Reaktionen“ auf den angekündigten traditionellen „Marsch des Stolzes“ gegeben, hieß es. Vor einem Jahr war die Parade ebenfalls wegen Sicherheitsbedenken untersagt worden.
Parade soll trotzdem stattfinden

Die Organisatoren der Parade erklärten, sich trotz des Verbots im Zentrum der Stadt versammeln zu wollen. Der Taksim-Platz solle aber gemieden werden. Auf dem zentralen Platz im europäischen Teil der türkischen Metropole war es in der Vergangenheit immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen.
Die Parade zum Abschluss der Istanbuler „Pride Week“ findet seit mehr als zehn Jahren statt und wurde 2015 erstmals verboten. Damals verwies der Gouverneur der Stadt auf den für Muslime heiligen Fastenmonat Ramadan. Dennoch gingen Tausende auf die Straße. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas gegen die friedlichen Demonstranten ein. In diesem Jahr fällt der Termin der Parade mit dem Ausklang des Ramadan zusammen.
Zahlreiche Übergriffe

Die Türkei gehört zu den wenigen Ländern in der Region, in denen Homosexualität nicht verboten ist. Teile der mehrheitlich muslimischen Gesellschaft sind aber sehr konservativ. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Schwulen, Lesben, Bi- oder Transsexuelle.
Im vergangenen Jahr hatte die mutmaßliche Vergewaltigung und Ermordung der 23-jährigen Transgender-Aktivistin Hande Kader für Empörung gesorgt. Nach Angaben der Organisation Kaos GL, die sich für die Rechte von Homosexuellen in der Türkei einsetzt, wurde zudem in Istanbul ein homosexueller Syrer ermordet, seine Leiche wurde verstümmelt aufgefunden.

Aufzug defekt: Rollstuhlfahrer schon zum neunten Mal von Feuerwehr aus dem Haus geholt | Trudering-Riem

Dieser Herr Hoppe ist 72 Jahre alt und hat Blasen-, Nieren- und Prostata Krebs, nich zu vergeben sein „leichtes“ Übergewicht. Man verzeiht mir hoffentlich meinen Zynismus,  wenn ich sage: „Unter diesen Umständen würde ich nicht auf ein langes Leben wetten.“ Kann Herr Hoppe die Zeit die ihm noch bleibt genießen – NEIN. Denn die zuständige Hausverwaltung ist (wenn die Zeitungsmeldung stimmt) seit MONATEN nicht in der Lage einen Aufzug zu reparieren. 

Hier Näheres in der Online-Zeitung „tz“:

Aufzug ist seit Wochen defekt

Feuerwehr muss Rollstuhlfahrer aus Haus holen – zum 9. Mal


Einsatz in luftiger Höhe: Feuerwehrler hieven den auf einer Bahre festgeschnallten Jörg Hoppe per Drehleiter vom Balkon seiner Wohnung.

Ein Rollstuhlfahrer in Riem ist seit Wochen Opfer eines kaputten Aufzugs. Trotz der Hitze musste er in seiner Wohnung verharren. Die Feuerwehr half ihm nun schon zum neunten Mal.

https://www.tz.de/muenchen/stadt/trudering-riem-ort43347/aufzug-defekt-rollstuhlfahrer-schon-zum-neunten-mal-von-feuerwehr-aus-haus-geholt-8425456.html

Gekündigt wegen Burnouts: Firma muss 25.000 Euro zahlen

Gekündigt wegen Burnouts: Firma muss 25.000 Euro zahlen – Unternehmen – derStandard.at › Wirtschaft
derstandard.at:    15. Juni 2017, 12:15
Ein Detektiv spionierte einer krankgeschriebenen Mitarbeiterin, deren Ärztin die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben empfahl, hinterher
Wien – Ein Unternehmen ist wegen der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin, die wegen eines Burnouts und Depressionen krankgeschrieben war, zu 25.000 Euro Entschädigung verurteilt worden. Laut Wiener Arbeiterkammer hatte ein vom Arbeitgeber beauftragter Detektiv die Frau belästigt und bei einem Konzert ihres Lebensgefährten fotografiert.
Die Ärztin, welche die Arbeitnehmerin krankgeschrieben hatte, riet ihrer Patientin, am gesellschaftlichen Leben weiterhin teilzunehmen, Sport zu treiben und auszugehen, so die AK am Mittwoch in einer Aussendung. Sie solle sich ja nicht einigeln, betonte die Medizinerin und ließ nicht zuletzt deshalb die Ausgehzeiten offen. Die Frau sei nicht bettlägerig und solle machen, was ihr guttue.
Die Arbeitnehmerin besuchte daraufhin das Konzert ihres Lebensgefährten, wo sie der von ihrer Firma beauftragte Detektiv ablichtete. Das Unternehmen entließ seine Mitarbeiterin daraufhin fristlos. Diese wandte sich an die AK, die nachwies, dass die Hausärztin volle Ausgehzeiten zuerkannt hatte und ihr Verhalten ihrer Genesung zuträglich war. Die Arbeitnehmerin nahm ihre Therapie ernst und befolgte auch alle anderen Empfehlungen ihrer Ärzte.
Die Arbeiterkammer argumentierte vor, dass sich deshalb nicht ableiten ließ, dass die Arbeitnehmerin ihren Krankenstand bewusst verlängert oder vorgetäuscht hätte. Das sahen auch das Arbeits- und Sozialgericht Wien sowie das Oberlandesgericht so. Der Frau wurden in zweiter Instanz mehr als 25.000 Euro als Entschädigung zugesprochen. (APA, 15.6.2017)

https://mobil.derstandard.at/2000059301068/Gekuendigt-wegen-Burnout-Unternehmen-muss-25-000-Euro-zahlen