Nationalrat muss wegen Kopierfehlers erneut über Heimopferrenten abstimmen

Nationalrat muss wegen Kopierfehlers erneut über Heimopferrenten abstimmen – Nationalrat – derStandard.at › Inland

Planmäßiges Inkrafttreten mit 1. Juli 2017 sichergestellt

Wien – Das Heimopferrentengesetz, das am 26. April im Nationalrat beschlossen wurde, muss aufgrund eines Formfehlers noch einmal im Nationalrat abgestimmt werden – um absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten. Grund dafür ist ein Fehler beim Kopiervorgang des Originaldokuments im Rahmen der Abstimmung, hieß es am Dienstag seitens der Parlamentskorrespondenz.

Den Abgeordneten wurde eine fehlerhafte Kopie des zur Abstimmung stehenden Dokuments vorgelegt, hieß es seitens der Parlamentskorrespondenz. Daher steht das Gesetz nun auch nicht – wie ursprünglich vorgesehen – auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrats am 11. Mai.

Trotz dieser Verzögerung im parlamentarischen Prozess sei sichergestellt, dass das Gesetz termingerecht am 1. Juli 2017 in Kraft treten kann, hieß es seitens der Parlamentskorrespondenz. Inhaltlich ändert sich nichts mehr. Alle im Nationalrat vertretenen Fraktionen haben sich „im Interesse der Betroffenen und einer unzweifelhaften juristischen Vorgangsweise“ darauf verständigt, die notwendigen Beschlüsse zu wiederholen.

Inhaltlich sieht das Heimopferrentengesetz eine Rente von 300 Euro monatlich für misshandelte Heimkinder vor. Betroffen sind rund 7.000 Menschen, die in Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kirche oder auch in Pflegefamilien missbraucht beziehungsweise misshandelt wurden. Die Rente wird ab Juli ausbezahlt – für Fälle zwischen 1945 und 1999 (danach gilt das Verbrechensopfergesetz). Anträge sind weiterhin möglich, dafür wird eine Kommission bei der Volksanwaltschaft eingerichtet. (APA, 9.5.2017)

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